Zeitarbeit und ihre Besonderheiten

Zeitarbeit ist sozialsicherungspflichtig

Auf dem Gesamtarbeitsmarkt sind circa 80 Prozent der Stellen sozialversicherungspflichtig. In der Zeitarbeitsbranche sind es jedoch rund 90 Prozent. Noch eklatanter fallen die Unterschiede bei Vollzeitstellen aus: In der Zeitarbeit sind es deutlich über 80 Prozent, auf dem Gesamtarbeitsmarkt aber nur rund 55 Prozent. Sogenannte Minijobs spielen dagegen in der Zeitarbeit mit gerade einmal 6 Prozent kaum eine Rolle, während es auf dem Gesamtarbeitsmarkt fast dreimal so viele sind.

Zeitarbeit ist unbefristet

Zeitarbeitnehmer erhalten einen Arbeitsvertrag, der ihnen sämtliche Rechte und Pflichten zusichert, die alle anderen Arbeitnehmer nach deutschem Arbeitsrecht auch haben. Eine Besonderheit der Branche: Etwa 80 Prozent aller Zeitarbeitnehmer haben unbefristete Verträge.

Eine allgemeingültige Lohnuntergrenze

Seit 2017 ist im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine neue Lohnuntergrenze für Zeitarbeitnehmer festgeschrieben. Über die Höhe verhandeln gemeinsam die Sozialpartner. Das Mindeststundenentgelt beträgt:

a) in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:

  • vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 10,10 Euro,
  • ab dem 1. April 2021 gilt die flächendeckende allgemeine Lohnuntergrenze in Höhe von 10,45 Euro.

b) in den übrigen Bundesländern:

  • vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. März 2021 10,15 Euro,
  • ab dem 1. April 2021 gilt die flächendeckende allgemeine Lohnuntergrenze in Höhe von 10,45 Euro.

Es gelten DGB-Tarifverträge

Für fast 100 Prozent aller Zeitarbeitnehmer gilt ein Tarifvertrag. Dieser wird gemeinsam mit den DGB-Gewerkschaften und den Arbeitgeberverbänden der Zeitarbeit ausgehandelt. In dem Tarifvertragswerk sind die Arbeitsbedingungen der Zeitarbeit geregelt, also z.B. die Lohnhöhe, Arbeitszeiten oder Urlaubsansprüche.

Equal Pay für Zeitarbeitnehmer

Zeitarbeitnehmer erhalten automatisch nach einer gewissen Einarbeitungszeit gestaffelte Zuschläge auf ihr Entgelt. Diese sogenannten Branchenzuschläge sind inzwischen in neun Wirtschaftszweigen eingeführt (verhandelt mit IG Metall, IG BCE, ver.di und EVg). So wurden Lohndifferenzen zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammmitarbeitern in den wesentlichen Einsatzbranchen geschlossen und die Zeitarbeitnehmer in Stufen an Equal Pay herangeführt.

Gleiche Rechte für alle

Zeitarbeit ist rechtlich jeder anderen regulären Beschäftigungsform in Deutschland gleichgestellt. Das bedeutet, für Zeitarbeitnehmer gelten sämtliche Regelungen aus dem Arbeitsrecht, wie z.B. zum Kündigungsschutz, und sie erhalten einen Arbeitsvertrag mit Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Pflege- und Unfallversicherung, bezahltem Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall etc.

Zeitarbeit hat ein eigenes Gesetz

Mit dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) gilt in Deutschland ein spezielles Gesetz für die Zeitarbeitsbranche. Es stellt vor allem den Schutz des Zeitarbeitnehmers sicher. So dürfen Stammmitarbeiter eines Unternehmens z. B. nicht entlassen und innerhalb von sechs Monaten in demselben Unternehmen als Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden. Dieser sogenannte Drehtüreffekt wird so vermieden.

Staatliche Kontrolle

Um in Deutschland ein Zeitarbeitsunternehmen zu betreiben, ist eine Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit zwingend nötig. Alle Zeitarbeitsunternehmen in Deutschland werden außerdem von der Bundesagentur für Arbeit und den Zollverwaltungen kontrolliert. Bei Verstößen gegen rechtliche und tarifvertragliche Bestimmungen, wie z. B. die Lohnuntergrenze, drohen Geldstrafen von bis zu 500.000 Euro oder gar ein Entzug der Erlaubnis.

Europäisches Regelwerk für die Zeitarbeit

Auch auf europäischer Ebene gibt es ein Regelwerk für die Zeitarbeit: die EU-Zeitarbeitsrichtlinie. An deren Entwicklung waren u.a. die Gewerkschaften und der Eurociett beteiligt. Eurociett ist die Dachorganisation der europäischen Zeitarbeitsbranche. Als einziger Verband vertritt der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) Deutschland im Eurociett.

Eigener Ethikkodex

Die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsbranche verpflichten ihre Mitglieder mit eigenen Regeln zusätzlich zu ethisch korrektem Handeln. So stellen sie den fairen Umgang ihrer Mitglieder gegenüber ihren Mitarbeitern in den Vordergrund.